Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung

Jetzt auch über einen Philips-Gruppenvertrag mit dem HDI Lebensversicherung AG zu günstigen Konditionen im Rahmen der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Berufunfähigkeit kann durch Unfall oder Krankheit jeden treffen. Statistisch wird jeder vierte Berufstätige im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt und in ihren Leistungen spürbar eingeschränkt. Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, erhält die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Ansonsten wird der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Ausbildung und Qualifikation uneingeschränkt auf jede andere Tätigkeit verwiesen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier gesetzliche Lücken ausgleichen und sichert Sie und Ihre Familie finanziell ab.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick 

  • Besonders günstige Konditionen durch Philips-Gruppentarif
  • Bei der BU-Absicherung über eine Entgeltumwandlung kann sich Ihr Netto-Aufwand erheblich reduzieren, denn der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Direktversicherung ist in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • Bei Ausschöpfung der Höchstgrenze im Rahmen der Entgeltumwandlung, z. B. über Philips-Pensionskasse, können die günstigen Philips-Konditionen auch im Rahmen eines reinen Privatvertrages genutzt werden.
  • Erstklassige Versicherungsbedingungen, z. B. wird auf die abstrakte und konkrete Verweisung verzichtet.
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne Wartezeit.

Für alle Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und unverbindliche Beispielrechnungen erreichen Sie mich unter den folgenden Kontaktdaten:

Christian Czerepowicz 
Tel. 040-64650-555

 

 

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