Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine Drohne benutzen möchten, schließen Sie vor dem ersten Start unbedingt eine
entsprechende Haftpflichtversicherung ab.
 
Auch eine privat genutzte Drohne gilt als Flugmodell und gehört rechtlich zur Gattung der Luftfahrzeuge.
Nach § 43 des Luftverkehrsgesetzes müssen Halter von Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
 
Wir empfehlen Ihnen, für private genutzte Drohnen auch zu prüfen, ob nicht entsprechender Versicherungsschutz
über die Privathaftpflichtversicherung besteht.
 
Über eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung können sowohl private als auch gewerblich genutzte Drohnen
versichert werden. Auch der Kauf von Kurzzeittarifen ist möglich.

Rufen Sie gleich an:
Unsere Service-Hotline
Telefon: 040 - 64650 - 690
oder

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