Sicherheit für Manager
Wer entscheidet, haftet. Hohe Kosten durch Fehleinkäufe, Produktrücknahmen wegen falscher Einschätzungen des Marktes, Verstoß gegen Steuer- oder Wettbewerbsrechte, Vermögensschäden durch Veruntreuungen eines Mitarbeiters etc. Manager stehen in der unbeschränkten Haftung mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Hier tritt die D&0-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager) in Kraft.
Die D&O-Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter als auch die Kosten für die Abwehr unbegründeter Ansprüche, die im Rahmen der Innenhaftung (unternehmensintern) und der Außenhaftung (bei Drittansprüchen) an die Unternehmensleiter gestellt werden.
Versichert werden sämtlich ehemaligen, derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes, des Aufsichts- oder Beirates der Gesellschaft.