Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Schon kleine Mengen Öl können erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind stets mit hohem finanziellem Aufwand verbunden.
Unabhängig von der Schuldfrage sind Sie als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für Schäden haftbar.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist daher auch für den Privatbereich unerlässlich.

Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.
 
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