Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung, auch gegenüber Ansprüchen, die aus dem Besitz und Gebrauch von diesem selbst genutzten Haus und Grund hergeleitet werden.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Als Immobilienbesitzer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Und das kann schneller passieren, als man denkt. Wird der verschneite Gehweg vor Ihrem vermieteten Anwesen nicht rechtzeitig geräumt und ein Passant bricht sich das Bein, dann müssen Sie sich mit Schadenersatzforderungen auseinandersetzen. Damit Sie sich keinerlei Sorgen machen müssen, gibt es die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Rufen Sie gleich an:
Unsere Service-Hotline
Telefon: 040 - 64650 - 690
oder