Die Rentenversicherung ist eine sichere Geldanlage mit einer soliden Überschussbeteiligung. Durch Zahlung regelmäßiger Beiträge können Sie sich auf eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine besonders attraktive, lebenslange Rente freuen. Garantiert!
Rentenzahlungen im Rahmen einer lebenslangen Leibrente unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz. Seit 2005 sind bei Beginn des Rentenbezugs mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter 18% der Rente zu diesem Satz zu versteuern.
Entscheiden Sie sich allerdings nach Ausübung des Kapitalwahlrechts für eine einmalige Kapitalabfindung, so ist der Ertrag grundsätzlich voll zu versteuern. Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Ablauf Ihres 60. Lebensjahres und nach mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit, ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern.
Die steuerlichen Regelungen gelten für die klassische und fondsgebundene private Rentenversicherung gleichermaßen.
Unsere Leistungen sind Ihre Vorteile
- Solide Gewinnbeteiligung
- Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rente
- Hohe Garantierente - lebenslang
- Keine Gesundheitsprüfung nötig