Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen...

...haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe, das heißt ohne jede Berücksichtigung von Vermögen oder Einkommen. Im Ernstfall wird das gesamte Einkommen lebenslang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer Unachtsamkeit. Nebenbei wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.

Rufen Sie gleich an:
Unsere Service-Hotline
Telefon: 040 - 64650 - 690
oder

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