Verkehrshaftungsversicherung

Wer transportiert, haftet...

Für Schäden an Transportgütern, überschrittene Lieferfristen oder Versandmängel ist der Transportunternehmer verantwortlich. Deshalb ist die Verkehrshaftungsversicherung ein Muss im gewerblichen Gütertransport.
Transportunternehmer kennen die Gefahren, denen ihr Unternehmen bei der Straßen-, Bahn oder Seebeförderung täglich ausgesetzt ist. Aus gutem Grund schreiben das Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) sowie Geschäftsbedingungen der Transportunternehmer eine Verkehrs-Haftungsversicherung vor. Eine Versicherungspflicht besteht, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Die Spediteure und Frachtführer sind seit einiger Zeit nicht mehr nur für den sicheren und schadenfreien Transport von einem Ort zum anderen verantwortlich. Vielmehr wird das Dienstleistungsangebot (Stichwort: Fullfillment) auf Bereiche erweitert, die keine verkehrsvertraglichen Leistungen sind (z.B. Montagearbeiten (verlängerte Werkbank), Online-Shop, Call-Center, Debitorenmanagement). Zu beachten sind die daraus resultierenden haftungsrechtlichen Risiken.

Wir stehen bei der Risikoanalyse und Entwicklung eines individuellen bedarfsgerechten Versicherungsschutzes an ihrer Seite.
 
 

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