Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die im Impressum genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden.
Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.
Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.
Unser digitaler Hinweisgeberkanal SpeakUp ist ein geschützter und sicherer Meldeweg, um begründete Verdachtsfälle auf Compliance-Verstöße zu melden. Die Plattform kann anonym genutzt werden und garantiert maximalen Schutz für sensible Daten und hinweisgebende Personen. Das Tool bietet rund um die Uhr die Möglichkeit mit diesen anonym zu kommunizieren. Es kann weltweit und in über 30 Sprachen genutzt werden. Die Einrichtung eines systemseitigen Postfachs in SpeakUp ermöglicht sogar einen Austausch, ohne dass Rückschlüsse auf die Identität von hinweisgebenden Personen möglich sind.
Zum digitalen Hinweisgeberkanal geht es hier: SpeakUp