Einzug leicht gemacht: Schaffe Sie eine finanzielle Freiheit!
Einzug leicht gemacht:
Schaffe Sie eine finanzielle Freiheit!
Endlich! Sie haben Ihre Traumwohnung oder Ihr Traumhaus gefunden, planen bereits Ihren Umzug und richten Ihre neuen vier Wände gedanklich schon ein?
Dann kommt Ihnen sicher der Gedanke, wie Sie die hohe Mietkaution und zusätzlich neue Möbel bezahlen sollen.
Lassen Sie doch einfach den Versicherer für Sie beim Vermieter bürgen und verzichten Sie auf die Zahlung einer Mietkaution. Zahlen Sie stattdessen einen deutlich geringeren Betrag jährlich an den Versicherer – und auch Ihr Vermieter geht nicht leer aus, denn dieser erhält eine Versicherung, auf die er im Schadenfall zurückgreifen kann.
Die Mietkautionsversicherung bietet – je nach Versicherer – folgende Leistungen:
Sollte ein Versicherungsfall eintreten, übernimmt der Versicherer die Zahlung an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Nach Begleichung fordert der Versicherer den entsprechenden Betrag vom Mieter zurück.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht werden oder bestimmte Fälle vertraglich ausgeschlossen sind. Daher ist es wichtig, die Tarifinhalte genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle angegebenen Daten korrekt sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz im Ernstfall greift.
Die Verwaltung eines Kautionssparbuchs ist für Vermieter oft mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie müssen ein separates Konto einrichten und jährlich die Zinserträge abrechnen. Mit einer Mietkautionsversicherung entfällt dieser Aufwand. Der Vermieter erhält die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution, jedoch ohne zusätzliche Gebühren. Im Schadensfall kann der Vermieter schnell und unkompliziert auf die Kaution zugreifen – das spart Zeit und Ärger.
Als Mieter profitieren Sie von einer Mietkautionsversicherung, da Sie die Kaution nicht in bar oder als Sparbuch hinterlegen müssen. Dadurch erhalten Sie sofort mehr finanziellen Spielraum. Zudem vermeiden Sie die Doppelbelastung, falls die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückgezahlt wurde und bereits eine neue Kaution fällig ist.
Haben Sie bereits eine Kaution hinterlegt, können Sie diese jederzeit durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Vermieter – mit seiner Zustimmung ist dieser Tausch problemlos möglich.