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Sorgenfrei buchen, flexibel bleiben

Reiserücktrittsversicherung

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Reisen ist die schönste Zeit des Jahres – doch manchmal kommt alles anders als geplant. Ein plötzlicher Krankheitsfall, ein Unfall oder ein unerwartetes Ereignis können dazu führen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. In solchen Fällen schützt eine Reiserücktrittsversicherung Sie vor hohen Stornokosten und finanziellen Verlusten.

Mit einer passenden Absicherung reisen Sie sorgenfrei – schon bevor es losgeht. Ob Pauschalreise, Kreuzfahrt oder Familienurlaub: Eine Reiserücktrittsversicherung sorgt dafür, dass Sie im Fall der Fälle keine unnötigen Kosten tragen müssen. Sie bietet finanzielle Sicherheit und schützt Ihre Urlaubsfreude, noch bevor die Reise beginnt.

 

Wann macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Reise lange im Voraus buchen. Je größer der Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Ereignisse den Antritt der Reise verhindern könnten.

Die Versicherung lohnt sich vor allem bei teuren Reisen. Bei der Stornierung einer mehrwöchigen Fernreise oder einer Kreuzfahrt können schnell hohe Stornokosten entstehen, die mehrere Tausend Euro betragen können. Auch bei Familienurlauben mit Kindern ist eine solche Versicherung ratsam, da bei Kindern das Risiko für Unfälle oder Erkrankungen, die die Reise verhindern können, besonders hoch ist.

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung endet, sobald Sie Ihre Reise antreten. Daher ist es sinnvoll, eine Police zu wählen, die auch eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet. Diese übernimmt zusätzliche Kosten, wenn Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig beenden müssen.

Erstattet werden unter anderem Umbuchungsgebühren für einen früheren Rückflug oder zusätzliche Hotelübernachtungen, die dadurch erforderlich werden.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsfall kann sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von einer der in den Vertragsbedingungen genannten Risikopersonen ausgelöst werden. Welche Per­sonen als Risikopersonen gelten, kann je nach Anbieter variieren.

Wenn mehr als sechs Per­sonen gemeinsam eine Reise buchen, beschränkt sich der Versicherungsschutz bei den meisten Anbietern auf Angehörige, den Lebensgefährten des Versicherungsnehmers und deren Betreuer als Risikopersonen.

Was bietet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung?

  • Stornokosten: Wenn Sie die Reise nicht antreten können, übernehmen einige Versicherungen die Stornokosten.
  • Umbuchungsgebühren: Sollten Sie die Reise umplanen müssen, deckt die Versicherung gegebenenfalls auch Umbuchungen bis zu einem bestimmten Betrag ab.
  • Zusätzliche Kosten für Anreise & Einzelzimmer: Eventuelle Extrakosten für die Anreise und Übernachtung werden, je nach Versicherung, erstattet.

Wichtig: Meistens erhalten Sie die Reiserücktrittsversicherung im Paket zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung. Vermeiden Sie vermeintlich günstigere Tarife mit Selbstbeteiligung, da diese im Schadensfall zusätzliche Ausgaben bedeuten.


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